März 2018:
Neues von der Prüfungsfront für das Führen auf Zucht- und Anlagenprüfungen des JGHV!
Hunde aus dem Ausland, die für die Zuchtverwendung in Einzelzuchtverträgen gedacht sind, zählen auch hierunter.
Das heißt im konkreten Einzelfall, dass es bei jeder Prüfungszulassung eine Einzelfallentscheidung geben wird.
Der Antrag zum Führen eines Slowakischen Rauhbarts auf Zucht- und Anlagenprüfungen ist bei Frau Peggy Dornig (Stammbuchführerin JGHV) zu stellen. Hierzu reicht ein formloser Antrag und das Einsenden des Pedigrees.
Wir freuen uns über diesen gewaltigen Schritt in die richtige Richtung für den Slowakischen Rauhbart und wünschen allen Führern viel Suchenglück!
Auch im benachbarten Österreich können alle Prüfungen problemlos geführt werden. Besonders empfehlen können wir vorallem die Zucht- und Anlangenprüfungen im Ursprungsland. In der Slowakei werden die Prüfungen noch sehr viel jagdnaher abgehalten!
An der VGP und allen anderen Leistungsprüfungen des JGHV kann der Slowakische Rauhbart ohne Antrag geführt werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach geeigneten Prüfungen im In- und Ausland!
Hunde der Rasse Slowakischer Rauhbart, die den Bestimmungen des am 18. März 2018 in Fulda beschlossenen § 23 Ab.(4) d der Ordnung des JGHV entsprechen, dürfen auf Zucht- und Anlagenprüfungen des JGHV und seiner Mitgliedsvereine geführt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jagdgebrauchshundverband e.V.