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Hunde der Rasse Slowakischer Rauhbart, die den Bestimmungen des am 18. März 2018 in Fulda beschlossenen § 23 Ab.(4) d der Ordnung des JGHV entsprechen, dürfen auf Zucht- und Anlagenprüfungen des JGHV und seiner Mitgliedsvereine geführt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jagdgebrauchshundverband e.V.